Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Programmgestaltung:
Die Künstler sind nur an diesen Vertrag und deren Vereinbarungen gebunden. Die Programmgestaltung und Darbietung unterliegt nicht den Anweisungen des Veranstalters. Disposition und Regie unterliegt den Künstlern.
Voraussetzungen:
Der Zutritt zum Auftrittsort muss mindestens 3 Stunden vorher für die Künstler gewährt sein. Eine kompetente Kontaktperson, die den Künstlern die elektrische Versorgung sicherstellt, muss zum
vereinbarten Zeitpunkt ebenfalls da sein.
Die Platzverhältnisse für die Band müssen entsprechend so gewählt werden, dass diese frei zugängig sind. Es ist darauf zu achten, dass die Anzahl der gebuchten Musiker sich frei in der vorher abgesprochenen Fläche (mind. 2 x 4 meter ) bei 2-Mann Besetzung, bewegen können. Nach Bedarf und Anzahl der gebuchten Künstler, muss die Auftrittsfläche entsprechend vergrössert und danach angepasst werden. Wünsche der Künstler sollten berücksichtigt werden.
Angebote:
Erstangebote sind kostenlos und unverbindlich. Spätere Detailangebote werden je nach Aufwand entsprechend verrechnet. Wenn sich ein Angebot zum Auftrag entwickeln sollte, so sind jegliche Angebotskosten im Gesamtpreis enthalten und damit abgegolten.
Veranstaltungshaftung:
Grundsätzlich haftet der Veranstalter für indirekten Blitzschlag, Vandlismus und Unsachgemäße Bedienung durch sein Personal sowie Kunden, für Sach- und Besitzgegenstände der Künstler. Eine Betriebshaftpflichtversicherung und Veranstalterhaftpflichtversicherung ist durch den Veranstalter abzuschliessen. Für direkte Schäden, Ansprüche Dritter und Folgeschäden haftet der Veranstalter gegenüber den Künstlern.
Haftung für Künstler:
Der / die Künstler haften nur für Schäden, sofern Ihnen hier grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
Werbung:
Für Termingerechte Werbung in Lokalmedien ect. ist der Veranstalter zuständig. Ebenso für die dafür entstehenden Kosten. Die Unterstützung von Werbematerial wie Fotos, Flyer, Tischkärtchen, Plakate ect. kann von den Künstlern nach Absprache auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Stromversorgung:
Um einen Reibungslosen Ablauf der Darbietung sicherzustellen, ist eine konstante Wechselstromversorgung ohne Schwankungen mit 3 Phasen 380 / 220-240 V sowie eigene Absicherung mit 16 Ampere nötig. Diese kann aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Die Stromversorgung muss den aktuellen VDE-Vorschriften entsprechen und darf während der Darbietung nur mit Genehmigung der Künstler unterbrochen werden. Die Haftung bei auftretenden möglichen Schäden ect. übernimmt der Veranstalter. Bei Gefahren wie Überspannung oder Blitzschlag sowie nicht ausreichender Stromversorgung liegt es im Ermessen der Künstler, die Anlage außer Betrieb zu setzen.
Vertragsrücktritt:
Sollten der / die Künstler am Veranstaltungstag verhindert sein, sind sie verpflichtet, falls mit dem Veranstalter abgesprochen, eine andere gleichwertige Musikgruppe zu den selben Bedingungen zu engagieren. Dieses muss vorher gesondert vereinbart sein.
Bei Schuldhaften Nichtauftritt der / die Künstler erhalten diese keine Gage. Ereignisse, die den Abbruch des Konzerts zur Folge haben, entbinden den Veranstalter nicht von der im Vertrag zur Auszahlung ausgewiesenen Gage.
Sollte der Veranstalter den vereinbarten Auftritt 15 Tage vorher absagen, sind 30% der vereinbarten Gage zur Zahlung fällig ! Bei Absage 14 Tage vor Auftritt, ist die vereinbarte Gesamtsumme sofort zur Bezahlung fällig.
Gebühren und Steuern:
Stehen und fallen in Zusammenhang mit der Einbringung der Leistung der Künstler Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben an, so trägt diese der Veranstalter. Dieser ist ebenfalls verpflichtet,
die gespielten Musikstücke ggf. an die zuständigen und obliegenden Institution anzugeben oder
weiterzuleiten.
Umsatzsteuer:
Die angebotenen Preise sind Nettopreise, exklusive Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt und der Rechnung aufgeführt
Zahlungsweise:
Der Veranstalter zahlt die gesamte Gage ohne Abzüge in bar sofort an die Künstler. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Künstler in Ihrer Darbietung vor dem Publikum.
Mögliche andere Vereinbarungen müssen vorher schriftlich festgehalten werden.
Vertrag:
Sind andere Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Streichungen und Änderungen einzelner Vertragspunkte, sind nur mit beiderseitigen Einverständnis möglich.
Gerichtsstand:
Es ist Deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für beide Parteien ist Mühldorf am Inn.
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